Mann steht vor Gericht und verbirgt sein Gesicht

"Sexualstraftäter und Psychopath"

Missbrauchsfall Edenkoben: Experte fordert Sicherungsverwahrung für Angeklagten

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"Gefühlskalt, manipulativ und fähig zu neuen Straftaten". Das und vieles mehr hat am Donnerstag der psychiatrische Gutachter über den Angeklagten im Edenkoben-Prozess gesagt.

Fast drei Stunden lang hat Ralf Werner, ein Psychiater und Neurologe aus Bingen, vor dem Landgericht in Landau geredet. Er hat keinen Zweifel daran gelassen, dass der Angeklagte für die Tat, die ihm vorgeworfen wird, voll zur Verantwortung gezogen werden kann. Der 62-Jährige soll im vergangenen September eine Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und schwer sexuell missbraucht haben.

Angeklagter: Immer wieder schwere Straftaten

Geht es nach dem Experten, gehört der Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße nach dem Gefängnis zusätzlich in Sicherungsverwahrung. Er sei ein Sexualstraftäter und Psychopath, ein Mann mit einer pädophilen Ausrichtung und einer, der aufgrund seiner Persönlichkeit immer wieder schwere Straftaten begehe. Daran habe sich in den vergangenen Jahren nichts geändert, der Angeklagte verhalte sich seit Jahrzehnten gleich.

Psychiatrischer Gutachter fordert Sicherungsverwahrung

Außerdem halte er sich schon seit langer Zeit nicht an Auflagen, die ihm Gerichte erteilt hätten. Zum Beispiel das Verbot, sich Kindern zu nähern oder die Anordnung, eine elektronische Fußfessel zu tragen.

Grundlage für die Einschätzung des Gutachters waren demnach ein eineinhalbstündiges Gespräch im Oktober in der Jusitzvollzugsanstalt sowie Akten und Eindrücke aus dem Prozess.

Gutachter: "Große emotionale Kälte"

Manipulativ, gefühlskalt, verantwortungslos, fehlendes Schuldbewusstein, lernt nichts aus Bestrafungen: Das sind Charakterisierungen, die auf einer Checkliste für eine Persönlichkeitsstörung dazu führen, dass der Angeklagte laut Experte fast die volle negative Punktzahl erreicht. Wichtig dabei: "Es liegt keine schuldmindernde Erkrankung vor", sagt Ralf Werner.

An diesem sechsten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Landau sagt Experte Ralf Werner einige Sätze, die in Erinnerung bleiben werden. Zum Beispiel diesen: "Der Angeklagte redet in maximal bagatellisierender Weise über die Tat. Er hat eine große emotionale Kälte."

Bemerkenswert: Der Gutachter war auch schon als Gutachter im letzten Prozess gegen den heute 62-Jährigen dabei. Bereits 2020 hatte der Psychiater darauf hingewiesen, dass "aus psychiatrischer Sicht alle Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vorliegen". Seinem Vorschlag war das Landgericht Frankenthal damals nicht gefolgt.

Urteil im Fall von Edenkoben nächste Woche

In der nächsten Woche soll der Prozess weitergehen. Der Plan sieht so aus: Mittwochvormittag hält die Oberstaatsanwältin ihr Plädoyer, also den Schlussvortrag. Sie wird sagen, welche Strafe sie für den Angeklagten fordert. Nach ihr spricht noch am gleichen Tag oder einen Tag später der Vertreter der Nebenklage, also der Anwalt der Eltern des Mädchens. Am Donnerstag hält die Pflichtverteidigerin des Angeklagten ihr Plädoyer. Danach will das Landgericht Landau ebenfalls noch am Donnerstag das Urteil sprechen.

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Der Prozess hatte sich schon zweimal verzögert. Einmal, weil die Pflichtverteidigerin des Angeklagten krank war, und einmal wegen einer Krebs-Operation des Angeklagten. Zur Erkrankung hatte sich heute auch der Gutachter geäußert. Diese habe keinen Einfluss darauf, dass der Angeklagte in Zukunft weniger Sexualstraftaten begehen könnte.

Prozess um Missbrauch von Schülerin

Um das Opfer zu schützen, wird die Öffentlichkeit bei den drei Plädoyers ausgeschlossen, teilweise auch bei der Verkündung des Urteils. Teile des Prozesses fanden bisher ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Der 62-jährige Angeklagte hat über seine Verteidigerin eingeräumt, das Kind auf dem Schulweg entführt und in einer Fabrikruine sexuell missbraucht zu haben. Erst acht Wochen vor der Tat war der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden. Eltern aus Neustadt und Edenkoben hatten im Internet vor dem vorbestraften Sexualstraftäter gewarnt. Das Anlegen einer Fußfessel hatte der Mann verweigert.

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